|
|
Die Insolvenz - Ihr Weg aus den SchuldenFür Unternehmer und Verbraucher wird es immer schwerer verlässlich zu kalkulieren. Darlehen, welche heute noch sicher scheinen, können durch veränderte Rahmenbedingungen plötzlich zur Schuldenfalle werden. In vielen Fällen hilft es irgendwann nicht mehr den Gürtel einfach enger zu schnallen. Es muss einfach ein Ausweg gefunden werden, welcher die gefährliche Schuldenspirale unterbricht und dem Menschen wieder Perspektive gibt. Eine solche Perspektive bietet das Insolvenzverfahren. Doch oft wird die Insolvenz als Tabuthema behandelt und es herrschen viele Missverständnisse und Unsicherheiten. Vor einer Einleitung eines Insolvenzverfahrens wird vielfach zunächst überprüft, ob nicht eine Einigung mit den Gläubigern erzielt werden kann, um so die Insolvenz zu vermeiden. Bei Verbrauchern ist dir Schuldenbereinigungsversuch sogar Pflicht. Bei Unternehmern ist dies dann interessant, wenn das Unternehmen grundsätzlich Perspektive zur Fortsetzung bietet. Sollte eine solche Einigung nicht möglich sein, so ist die Antragstellung der beste Weg. Als GmbH Geschäftsführer besteht je nach den Umständen sogar eine Pflicht zur Antragstellung innerhalb einer Frist von 3 Wochen. Bei Versäumen dieser Frist droht schlimmstenfalls sogar eine Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung. Aber auch Privatleute können sich im Vorfeld einer Insolvenz strafbar machen. Dies sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Für natürliche Personen gibt es im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren die Möglichkeit der Restschuldbefreiung nach einer Zeitspanne von 6 Jahren. Dies ist im Wesentlichen der Grund, warum das Insolvenzverfahren als Chance zu begreifen ist und nicht etwa als Schande. Ausnahme bilden lediglich die Schulden aus unerlaubter Handlung. Diese Erläuterung bietet nur einen groben Überblick und kann eine gute Beratung nicht ersetzen. Das Zeitmoment ist hier entscheidend. Sprechen Sie mich an! |
|||