Strafverteidiger Aachen Düren, Rechtsanwalt Strafrecht, Untersuchungshaft, Durchsuchung, Pflichtverteidiger

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Die Einleitung eines Strafverfahrens bedeutet zwar keinen Weltuntergang, wird jedoch vielfach unterschätzt. Natürlich kann man sich selbst verteidigen, aber sollten Sie das wirklich? Sie haben das Recht auf eine ordentliche Verteidigung. Nutzen Sie es! Sich einen Anwalt zu nehmen bedeutet gerade nicht, dass man zeigt etwas zu verbergen zu haben. Der Staat "nimmt sich einen Anwalt" (Staatsanwalt), warum sollten Sie das nicht tun?

Eine unüberlegte oder unglücklich formulierte Aussage kann Sie bis hin zum Urteil verfolgen und schlimmstenfalls in der Strafzumessung berücksichtigt werden. Der  Strafverteidiger schützt Sie vor solchen und anderen Fehlern, er sorgt für einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf und sorgt dafür, dass auch entlastendes Beweismaterial berücksichtigt wird. Sicher kann nichts ungeschehen machen. Er kann nicht aus schwarz weis machen. Dies ist auch nicht seine Aufgabe.

Eine besonnene Verhandlungsführung mit Augenmaß ist dabei der Schlüssel zum Erfolg. Jede Form von aggressivem Auftreten wird auf Seiten der Staatsanwaltschaft und des Strafrichters nur ebenfalls Aggressivität erzeugen und führt in schlimmster Konsequenz zu schärferen Strafen.

Je früher Ihre Verteidigung übernommen wird, desto besser für Sie. Ob Untersuchungshaft, Hausdurchsuchung, oder eine einfache Vorladung. Sprechen Sie mich sofort an, ich verteidige Sie gern!