Grenzüberschreitende Rechtsberatung
ist unsere Spezialität
Die Rechtsanwaltskanzlei Pawlowski widmet sich insbesondere auch fremdsprachigen Mandanten, und zwar ohne Verständigungsprobleme. Rechtsanwalt Pawlowski beherrscht die Fremdsprachen Niederländisch, Französisch und Englisch, jeweils fließend in Wort und Schrift.