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Strafrecht

Als Fachanwalt für Strafrecht in Aachen stehe ich Ihnen in allen Stadien eines Strafverfahrens zur Seite.

Strafrecht Kanzlei Pawlowski
Strafrecht Kanzlei Pawlowski

Kompetente Strafverteidigung von der Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens über die Hauptverhandlung, bis in den Strafvollzug. Dabei gilt: Je früher ein Fachanwalt für Strafrecht eingeschaltet wird, desto besser sind die Chancen im Rahmen der Verteidigung.

Als Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger bearbeite ich unter anderem das allgemeine Strafrecht, BTM-Strafsachen (Drogen), Bandenkriminalität, Wirtschaftsstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Steuerstrafrecht und Jugendstrafrecht, aber auch Bußgeldsachen und Strafvollzugsrecht. Meine Tätigkeit als Anwalt beschränkt sich nicht auf Aachen, sondern ich kann Sie bundesweit verteidigen. In den vergangenen Jahren habe ich insbesondere Verfahren vor diversen Landgerichten im Bundesgebiet aus dem Bereich Geldautomatensprengungen aber auch der Drogenkriminalität betreut.

Wenn Sie von einem Strafverfahren gegen sich Kenntnis erhalten, dann sollten Sie sofort einen Rechtsanwalt kontaktieren und vorerst keine Angaben zu Sache machen. Eine voreilige Einlassung kann eine erfolgreiche Strafverteidigung beeinträchtigen.

Folgende Grundsätze sollten Sie unbedingt beachten:

Bei Verhaftungen:

Rufen Sie mich als Ihren Anwalt nach Möglichkeit sofort an. Bitten Sie ggf. darum, dass man Ihnen ein Telefon zur Verfügung stellt. Für derartige Notfälle im Strafrecht finden Sie am Ende dieser Seite meine spezielle Notfallrufnummer!

Machen Sie keine Aussage ohne Ihren Rechtsanwalt und ohne die Akte zu kennen, auch wenn Sie sich im Recht glauben! Es ist Ihr Recht, zu schweigen. Eine Aussage kann jederzeit im Strafverfahren, noch bis zur Hauptverhandlung erfolgen. Lassen Sie sich nichts Gegenteiliges weismachen! Schweigen belastet Sie nicht! Eine voreilige Einlassung kann einer erfolgreichen Verteidigung im Strafrecht die Basis entziehen. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht vorher gelesen und verstanden haben.

Es ist von zentraler Bedeutung, dass eine Untersuchungshaft nach Möglichkeit zu vermeiden ist. Anderenfalls verlieren Sie Ihre Arbeit, Ihre Wohnung und soziale Kontakte, obwohl dies vielleicht vermieden werden kann. Ich kämpfe für Ihre Rechte!

Bei Durchsuchungen:

Lassen Sie die Beamten nicht sofort ein. Lassen Sie sich erst den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und prüfen Sie, ob der Ort, an dem durchsucht werden soll, überhaupt auf dem Beschluss vermerkt ist. Ist dies nicht der Fall, so darf auch nicht durchsucht werden! Prüfen Sie, ob der Durchsuchungsbeschluss nicht älter als 6 Monate ist, und ob er von einem Richter unterzeichnet wurde. Rufen Sie mich als Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger nach Möglichkeit sofort an. Für derartige strafrechtliche Notfälle finden Sie am Ende dieser Seite meine spezielle Notfallrufnummer!

Machen Sie keine Angaben zur Sache, auch wenn Sie sich im Recht glauben, schweigen Sie!
Lassen Sie unbedingt ein Sicherstellungsverzeichnis erstellen. Die Gegenstände müssen so exakt wie möglich bezeichnet werden. Prüfen Sie alle Formulare, die Sie unterzeichnen sollen, ob dort freiwillige Zustimmungen erteilt werden und streichen Sie diese. Achten Sie darauf, dass Ihnen der Beschluss, das Sicherstellungsverzeichnis und das Protokoll ausgehändigt werden.

Bei polizeilichen Vorladungen bzw. Vernehmungen noch vor Ort:

Auch falls Sie „nur“ als Zeuge geladen sind, sollten Ihre Alarmglocken läuten. Sehr oft wurde aus einem vermeintlichen Zeugen noch im Laufe der Vernehmung der oder die Beschuldigte!
Ob Beschuldigtenvernehmung oder nicht. Kommen Sie mit der Ladung zu mir. Ich werde den Termin für Sie ggf. absagen und die Akteneinsicht beantragen. Erst nach Erhalt und Prüfung der Strafakte kann eine Verteidigungsstrategie ausgearbeitet werden.

Die Einschaltung eines Strafverteidigers ist Ihr Recht und darf Ihnen weder verwehrt, noch dadurch ausgeredet werden, dass man Ihnen zu verstehen gibt, dass die Berufung auf den Rechtsanwalt nur erfolge, weil man etwas zu verbergen habe.

Bei Strafbefehlen:

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten und nicht einverstanden sind: Sofort zum Fachanwalt für Strafrecht, denn Sie haben nur eine Frist von 2 Wochen, sich hiergegen zu wehren! Hiernach wird ein Strafbefehl rechtskräftig und kann kaum mehr beseitigt werden. Ein rechtskräftiger Strafbefehl wirkt wie ein Urteil. Häufig kann jedoch bei Einspruch noch eine Einstellung des Verfahrens und manchmal auch ein Freispruch erreicht werden. Häufig werden Geldstrafen auf Basis eines zu hoch geschätzten Einkommens ausgesprochen. Auch hiergegen lässt sich etwas machen, aber nur wenn rechtzeitig Einspruch eingelegt wurde.

Bei Auslieferungen aus dem Ausland

Gegen Sie besteht ein europäischer oder internationaler Haftbefehl? Sie befinden sich im Ausland und sollen nach Deutschland ausgeliefert werden? Nehmen Sie sofort Kontakt mit mir auf. Ich werde sofort die Akteneinsicht beantragen, die ihr ausländischer Rechtsanwalt nicht erhalten kann. Ggf. werde ich Haftbeschwerde einlegen. Nicht selten wird man im Ausland leichter vom Vollzug der Haft für längere Zeit verschont. Hier kann ich ansetzen und ggf. auch eine Verschonung in Deutschland erreichen. Es ist von zentraler Bedeutung, dass eine Untersuchungshaft nach Möglichkeit zu vermeiden ist. Anderenfalls verlieren Sie Ihre Arbeit, Ihre Wohnung und soziale Kontakte, obwohl dies vielleicht vermieden werden kann! Gerne arbeite ich auch mit Ihrem ausländischen Rechtsanwalt zusammen.

Sie erreichen mich in strafrechtlichen Notfällen wie FESTNAHME und DURCHSUCHUNG 24h unter: +49 (0)241 5591 561

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