Wer überschuldet ist, hat häufig viele Fragen zur Privatinsolvenz. Darf ich meine Wohnung behalten? Erfährt mein Arbeitgeber von der Privatinsolvenz? Was passiert mit meinem Auto im Insolvenzverfahren? Und lohnt sich eine Privatinsolvenz überhaupt?
Auf dieser Seite beantworten wir die häufigsten Fragen, die uns Schuldner vor einer Privatinsolvenz stellen. Die Antworten dienen einer ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung.

Typische Situationen vor einer Privatinsolvenz
- Mein Konto wurde gepfändet.
- Der Gerichtsvollzieher hat sich angekündigt.
- Ich kann meine Kreditraten nicht mehr bezahlen.
- Inkassobriefe kommen fast täglich.
- Ich habe Schulden bei mehreren Gläubigern.
- Mein Einkommen reicht nicht mehr aus, um alle Rechnungen zu bezahlen.
- Die Schulden werden trotz Zahlungen immer höher.
- Ich weiß nicht mehr, wie ich aus der Situation herauskommen soll.
Wenn Sie sich in einer oder mehreren dieser Situationen wiederfinden, kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein. Oft bestehen bereits Möglichkeiten, die finanzielle Situation wieder zu ordnen und langfristig schuldenfrei zu werden.
Inhaltsverzeichnis
- Ich kann meine Schulden nicht mehr bezahlen – ist Privatinsolvenz für mich sinnvoll?
- Wie viele Schulden muss man haben, damit sich eine Privatinsolvenz lohnt?
- Muss ich vor der Privatinsolvenz alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen?
- Mein Konto wurde gepfändet – hilft mir eine Privatinsolvenz?
- Bekomme ich trotz Privatinsolvenz weiterhin ein Konto?
- Ich habe Angst, dass mein Arbeitgeber von meiner Privatinsolvenz erfährt – muss ich ihn informieren?
- Kann mir wegen einer Privatinsolvenz gekündigt werden?
- Darf ich während der Privatinsolvenz den Arbeitsplatz wechseln?
- Was passiert, wenn ich während der Privatinsolvenz eine Gehaltserhöhung bekomme?
- Darf ich während der Privatinsolvenz einen Nebenjob annehmen?
- Bekomme ich noch eine Wohnung, wenn ich Privatinsolvenz beantrage?
- Darf ich während der Privatinsolvenz umziehen?
- Ich brauche mein Auto für die Arbeit – muss ich es in der Privatinsolvenz abgeben?
- Darf ich während der Privatinsolvenz Urlaub machen?
- Darf ich während der Privatinsolvenz ins Ausland reisen?
- Mein Ehepartner hat keine Schulden – hat meine Privatinsolvenz trotzdem Folgen für ihn?
- Können meine Kinder für meine Schulden haften?
- Darf ich während der Privatinsolvenz heiraten?
- Darf ich während der Privatinsolvenz Geld sparen?
- Was passiert, wenn ich während der Privatinsolvenz etwas erbe?
- Kann ich während der Privatinsolvenz selbständig sein?
- Werden Inkassoschulden durch die Privatinsolvenz erfasst?
- Was passiert mit Steuerschulden?
- Werden auch private Darlehen von Freunden oder Verwandten durch die Privatinsolvenz erfasst?
- Was passiert mit Bürgschaften?
- Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?
- Wann wird meine Schufa nach der Privatinsolvenz wieder besser?
- Kann ich nach der Restschuldbefreiung wieder einen Kredit erhalten?
- Kann mir die Restschuldbefreiung wieder entzogen werden?
- Welche Kosten entstehen bei einer Privatinsolvenz?
Ich kann meine Schulden nicht mehr bezahlen – ist Privatinsolvenz für mich sinnvoll?
Ja, eine Privatinsolvenz kann sinnvoll sein, wenn Ihre Schulden dauerhaft nicht mehr aus eigener Kraft zurückgezahlt werden können. Typische Anzeichen sind laufende Pfändungen, Inkassomaßnahmen, Mahnverfahren oder die Notwendigkeit, neue Schulden aufzunehmen, um bestehende Verbindlichkeiten zu bezahlen.
Viele Betroffene warten zu lange, weil sie hoffen, die Situation werde sich von selbst verbessern. In der Praxis führt dies häufig dazu, dass die Schulden durch Zinsen, Kosten und weitere Vollstreckungsmaßnahmen weiter anwachsen.
Ob eine Privatinsolvenz tatsächlich der richtige Weg ist, hängt jedoch immer von Ihrer persönlichen Situation ab. In manchen Fällen kommen auch außergerichtliche Vergleiche oder andere Lösungen in Betracht.
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Wie viele Schulden muss man haben, damit sich eine Privatinsolvenz lohnt?
Für die Privatinsolvenz gibt es keine gesetzliche Mindestschuldensumme. Entscheidend ist nicht die Höhe der Schulden, sondern die Frage, ob Sie diese innerhalb eines überschaubaren Zeitraums realistisch zurückzahlen können.
So kann eine Privatinsolvenz schon bei Schulden von 10.000 Euro sinnvoll sein, während jemand mit deutlich höheren Schulden diese möglicherweise problemlos bedienen kann. Maßgeblich sind insbesondere Einkommen, Vermögen, Unterhaltspflichten und die Anzahl der Gläubiger.
Eine pauschale Grenze gibt es daher nicht. Jede Situation muss individuell bewertet werden.
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Muss ich vor der Privatinsolvenz alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen?
Nein. Sie müssen nicht jede denkbare Möglichkeit ausschöpfen. Allerdings ist vor einem Insolvenzantrag grundsätzlich ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch mit den Gläubigern erforderlich. Nach der Insolvenzordnung muss die jedoch von einem Rechtsanwalt oder einer anderen geeigneten Stelle gemacht werden.
Dieser Versuch soll prüfen, ob eine Lösung ohne Insolvenzverfahren möglich ist. In vielen Fällen scheitert eine Einigung jedoch daran, dass einzelne Gläubiger nicht zustimmen oder die Schuldenhöhe bereits zu groß geworden ist.
Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, kann der Weg in die Verbraucherinsolvenz offenstehen. Gerne überprüfen wir gemeinsam Ihre Situation.
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Mein Konto wurde gepfändet – hilft mir eine Privatinsolvenz?
Eine Kontopfändung gehört zu den häufigsten Gründen, weshalb Betroffene über eine Privatinsolvenz nachdenken. Sie zeigt, dass einzelne Gläubiger bereits aktiv vollstrecken und daher wahrscheinlich eine Zahlungsunfähigkeit schon eingetreten ist.
Die Privatinsolvenz kann dazu beitragen, die finanzielle Situation zu ordnen und langfristig einen Weg zur Entschuldung zu eröffnen. Wichtig ist außerdem zu prüfen, ob ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eingerichtet werden sollte, damit geschützte Beträge weiterhin zur Verfügung stehen.
Je früher gehandelt wird, desto eher lassen sich weitere Vollstreckungsmaßnahmen vermeiden.
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Bekomme ich trotz Privatinsolvenz weiterhin ein Konto?
Ja. Auch während einer Privatinsolvenz können Sie grundsätzlich ein Girokonto führen. Ohne Konto wäre die Teilnahme am modernen Zahlungsverkehr kaum möglich.
Viele Betroffene erhalten ein Pfändungsschutzkonto auch P-Konto genannt, um gesetzlich geschützte Beträge vor dem Zugriff von Gläubigern zu sichern. Das betrifft beispielsweise Teile des Arbeitseinkommens oder bestimmte Sozialleistungen.
Eine Privatinsolvenz bedeutet daher nicht, dass Sie auf ein Konto verzichten müssen.
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Ich habe Angst, dass mein Arbeitgeber von meiner Privatinsolvenz erfährt – muss ich ihn informieren?
In vielen Fällen müssen Sie Ihren Arbeitgeber nicht aktiv über eine Privatinsolvenz informieren. Hierzu gibt es aber auch Ausnahmen.
Das gilt immer dann, wenn Ihre finanzielle Situation Auswirkungen auf arbeitsvertragliche Pflichten hat, oder Ihr Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran hat dies zu erfahren. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie beruflich fremde Vermögensinteressen wahrnehmen, oder teilweise auch im öffentlichen Dienst.
Allerdings wir Ihr Arbeitgeber in vielen Fällen ohnehin Kenntnis vom Verfahren erhalten, denn er wird den pfändbaren Teil Ihres Einkommens künftig an den Treuhänder oder Insolvenzverwalter abführen müssen. Ob und in welchem Umfang dies geschieht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Viele Betroffene befürchten berufliche Nachteile. Allein die Tatsache, dass ein Insolvenzverfahren durchgeführt wird, bedeutet jedoch nicht automatisch arbeitsrechtliche Konsequenzen.
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Kann mir wegen einer Privatinsolvenz gekündigt werden?
Allein die Durchführung einer Privatinsolvenz rechtfertigt normalerweise keine Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Arbeitnehmer verlieren ihren Arbeitsplatz nicht automatisch, weil sie überschuldet sind oder ein Insolvenzverfahren durchlaufen.
Ausnahmen können in besonderen Berufsgruppen oder bei speziellen vertraglichen Regelungen denkbar sein. Dies muss jedoch stets im Einzelfall geprüft werden.
Für die meisten Arbeitnehmer gilt: Die Privatinsolvenz dient der Entschuldung und führt nicht automatisch zu arbeitsrechtlichen Nachteilen.
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Darf ich während der Privatinsolvenz den Arbeitsplatz wechseln?
Ja. Ein Arbeitsplatzwechsel ist grundsätzlich auch während einer Privatinsolvenz möglich. Niemand ist verpflichtet, dauerhaft bei demselben Arbeitgeber zu bleiben.
Wichtig ist lediglich, dass die gesetzlichen Pflichten im Insolvenzverfahren weiterhin erfüllt werden. Änderungen bei Einkommen oder Beschäftigung sollten daher ordnungsgemäß mitgeteilt werden.
Ein besser bezahlter Arbeitsplatz kann sogar dazu beitragen, die wirtschaftliche Situation langfristig zu stabilisieren.
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Was passiert, wenn ich während der Privatinsolvenz eine Gehaltserhöhung bekomme?
Eine Gehaltserhöhung ist grundsätzlich erfreulich und erlaubt. Allerdings kann sich dadurch auch der pfändbare Anteil Ihres Einkommens erhöhen.
Wie hoch dieser Anteil ausfällt, richtet sich nach den gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen und den individuellen Verhältnissen, beispielsweise bestehenden Unterhaltspflichten.
Der unpfändbare Teil Ihres Einkommens bleibt weiterhin geschützt. Eine Gehaltserhöhung führt also nicht dazu, dass automatisch das gesamte zusätzliche Einkommen abgeführt werden muss.
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Darf ich während der Privatinsolvenz einen Nebenjob annehmen?
Ja. Ein Nebenjob ist grundsätzlich zulässig und kann sogar sinnvoll sein, um die eigene wirtschaftliche Situation zu verbessern.
Allerdings können zusätzliche Einkünfte Auswirkungen auf den pfändbaren Betrag haben. Welche Folgen sich konkret ergeben, hängt von der Höhe des Einkommens und den persönlichen Verhältnissen ab.
Ein Nebenjob stellt daher normalerweise kein Problem dar, sollte aber immer unter Berücksichtigung der insolvenzrechtlichen Rahmenbedingungen betrachtet werden.
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Bekomme ich noch eine Wohnung, wenn ich Privatinsolvenz beantrage?
Ja. Eine Privatinsolvenz schließt die Anmietung einer Wohnung nicht aus. In der Praxis kann die Wohnungssuche jedoch schwieriger werden, wenn Vermieter Bonitätsauskünfte oder Schufa-Daten berücksichtigen.
Dennoch finden viele Betroffene auch während oder nach einer Privatinsolvenz eine neue Wohnung. Besonders wichtig sind häufig ein regelmäßiges Einkommen und ein nachvollziehbarer Umgang mit der finanziellen Situation.
Die Privatinsolvenz bedeutet daher nicht automatisch, dass keine Wohnung mehr angemietet werden kann.
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Darf ich während der Privatinsolvenz umziehen?
Ja. Ein Umzug ist grundsätzlich auch während einer Privatinsolvenz möglich. Weder das Insolvenzgericht noch der Treuhänder bestimmen Ihren Wohnort.
Wichtig ist jedoch, dass Änderungen der Anschrift ordnungsgemäß mitgeteilt werden und die Erreichbarkeit gewährleistet bleibt.
Wer einen Umzug plant, sollte außerdem darauf achten, dass dadurch keine neuen finanziellen Probleme entstehen.
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Ich brauche mein Auto für die Arbeit – muss ich es in der Privatinsolvenz abgeben?
Ob ein Auto behalten werden darf, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine wichtige Rolle spielt insbesondere die Frage, ob das Fahrzeug für die Berufsausübung erforderlich ist.
Wenn ein Auto notwendig ist, um den Arbeitsplatz zu erreichen oder die berufliche Tätigkeit auszuüben, kann dies bei der rechtlichen Bewertung von Bedeutung sein.
Da die Umstände sehr unterschiedlich sein können, sollte die konkrete Situation immer individuell geprüft werden.
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Darf ich während der Privatinsolvenz Urlaub machen?
Ja. Eine Privatinsolvenz bedeutet nicht, dass Sie auf Urlaub oder Freizeitaktivitäten verzichten müssen.
Viele Betroffene glauben, während des gesamten Verfahrens keinerlei Reisen unternehmen zu dürfen. Das ist so nicht richtig. Urlaub ist grundsätzlich möglich, solange die insolvenzrechtlichen Pflichten weiterhin erfüllt werden.
Auch während einer Privatinsolvenz bleibt ein normales gesellschaftliches Leben möglich.
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Darf ich während der Privatinsolvenz ins Ausland reisen?
Ja. Kurzfristige Reisen ins Ausland sind grundsätzlich möglich. Eine Privatinsolvenz führt nicht zu einem Reiseverbot.
Anders kann die Situation zu beurteilen sein, wenn ein dauerhafter Umzug ins Ausland geplant ist oder sich dadurch die Erfüllung insolvenzrechtlicher Pflichten erschwert.
Wer einen längeren Auslandsaufenthalt plant, sollte die rechtlichen Auswirkungen deshalb frühzeitig prüfen lassen.
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Sie haben weitere Fragen zur Privatinsolvenz?
Jede finanzielle Situation ist anders. Eine erste rechtliche Einschätzung kann helfen, Klarheit über Ihre Möglichkeiten zu gewinnen.
Mein Ehepartner hat keine Schulden – hat meine Privatinsolvenz trotzdem Folgen für ihn?
Grundsätzlich haftet ein Ehepartner nicht automatisch für die Schulden des anderen Ehepartners. Die Privatinsolvenz betrifft daher zunächst nur die Person, die das Verfahren durchführt.
Etwas anderes kann gelten, wenn gemeinsame Verträge bestehen oder beide Ehepartner einen Kredit unterschrieben haben oder eine Bürgschaft abgegeben wurde. In solchen Fällen kann der Gläubiger weiterhin den anderen Vertragspartner bzw. den Bürgen in Anspruch nehmen.
Viele Betroffene befürchten außerdem, dass das Einkommen oder Vermögen des Ehepartners automatisch in die Insolvenz fällt. Dies ist regelmäßig nicht der Fall, jedoch gibt es auch seltene Ausnahmen, wie zum Beispiel bei bestehen eines Ehevertrags mit Gütergemeinschaft. In jedem Fall sollten gemeinsamen finanziellen Verhältnisse im Einzelfall geprüft werden.
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Können meine Kinder für meine Schulden haften?
Nein. Kinder haften grundsätzlich nicht für die Schulden ihrer Eltern. Die Privatinsolvenz eines Elternteils führt daher nicht dazu, dass Gläubiger Forderungen gegen die Kinder geltend machen können.
Aber auch hier gilt: Wenn (erwachsene) Kinder zum Beispiel in einem Darlehensvertrag mit unterschrieben oder gebürgt haben, dann können diese vom Gläubiger in Anspruch genommen werden.
Viele Schuldner sorgen sich, dass ihre finanzielle Situation negative Folgen für die Familie haben könnte. Diese Sorge ist verständlich, aber hinsichtlich einer direkten Haftung der Kinder in aller Regel unbegründet.
Gerne kläre ich für Sie in einem persönlichen Gespräch, wie die Rechtslage bei Ihnen ist.
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Darf ich während der Privatinsolvenz heiraten?
Ja. Die Durchführung einer Privatinsolvenz hindert niemanden daran zu heiraten. Das Insolvenzverfahren hat keinen Einfluss auf die Möglichkeit, eine Ehe einzugehen.
Allerdings können sich durch eine Eheschließung Auswirkungen auf bestimmte wirtschaftliche Verhältnisse ergeben. Deshalb kann es sinnvoll sein, sich vor der Heirat über mögliche Konsequenzen beraten zu lassen.
Die Entscheidung zu heiraten bleibt jedoch grundsätzlich unabhängig vom Insolvenzverfahren.
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Darf ich während der Privatinsolvenz Geld sparen?
Ja. Auch während einer Privatinsolvenz dürfen Sie mit den Ihnen verbleibenden unpfändbaren Beträgen wirtschaften. Dazu gehört grundsätzlich auch die Möglichkeit, Geld zurückzulegen.
Wie sich Ersparnisse im Einzelfall auswirken können, hängt jedoch von den konkreten Umständen ab. Deshalb sollte die Vermögensbildung während eines laufenden Insolvenzverfahrens stets sorgfältig betrachtet werden.
Wer größere Beträge ansparen möchte, sollte sich zuvor rechtlich beraten lassen.
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Was passiert, wenn ich während der Privatinsolvenz etwas erbe?
Eine Erbschaft kann während der Privatinsolvenz erhebliche rechtliche Auswirkungen haben. Welche Folgen sich ergeben, hängt insbesondere vom Zeitpunkt des Erbfalls und vom jeweiligen Verfahrensstadium ab.
Viele Schuldner sind überrascht, dass eine Erbschaft nicht automatisch vollständig behalten werden kann. Die rechtlichen Einzelheiten sind jedoch komplex und sollten immer individuell geprüft werden.
Wer während der Privatinsolvenz mit einer Erbschaft rechnet oder bereits geerbt hat, sollte sich möglichst frühzeitig beraten lassen.
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Kann ich während der Privatinsolvenz selbständig sein?
Ja. Auch Selbständige können unter bestimmten Voraussetzungen ein Insolvenzverfahren durchlaufen oder nach einer Insolvenz selbständig tätig sein.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen unterscheiden sich allerdings teilweise von denen klassischer Arbeitnehmer. Deshalb ist eine individuelle Prüfung besonders wichtig.
Wer eine Selbständigkeit plant oder bereits selbständig tätig ist, sollte die konkrete Situation rechtlich bewerten lassen.
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Werden Inkassoschulden durch die Privatinsolvenz erfasst?
Ja. Forderungen, die von Inkassounternehmen geltend gemacht werden, können grundsätzlich ebenfalls vom Insolvenzverfahren erfasst werden.
Für viele Schuldner stellen Inkassoforderungen einen erheblichen Teil der Gesamtverschuldung dar. Die Tatsache, dass eine Forderung von einem Inkassobüro verfolgt wird, bedeutet nicht automatisch, dass sie anders behandelt wird als andere Schulden.
Welche Auswirkungen sich im konkreten Fall ergeben, hängt jedoch von den jeweiligen Forderungen und deren rechtlicher Einordnung ab.
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Was passiert mit Steuerschulden?
Auch Steuerschulden können grundsätzlich Gegenstand einer Privatinsolvenz sein. Viele Betroffene gehen irrtümlich davon aus, dass Schulden beim Finanzamt niemals erfasst werden können. Dies gilt allerdings nicht ganz uneingeschränkt!
Die tatsächliche Behandlung hängt jedoch von verschiedenen rechtlichen Faktoren ab. Deshalb sollte stets geprüft werden, um welche Art von Steuerschuld es sich handelt und wie diese insolvenzrechtlich einzuordnen ist.
Eine pauschale Antwort ist hier nicht möglich.
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Werden auch private Darlehen von Freunden oder Verwandten durch die Privatinsolvenz erfasst?
Ja. Grundsätzlich können auch private Darlehensforderungen von Freunden, Bekannten oder Verwandten im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden.
Viele Schuldner empfinden dies als besonders belastend, weil neben den rechtlichen auch persönliche Beziehungen betroffen sind. Rechtlich werden solche Forderungen jedoch häufig nicht anders behandelt als Forderungen von Banken oder Unternehmen.
Unter keinen Umständen sollten Sie jedoch noch schnell vor der Insolvenz die Freunde oder Verwandten bezahlen und die übrigen Gläubiger übergehen. Hierdurch können Sie sich selbst erheblichen schaden und sich sogar strafbar machen!
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Was passiert mit Bürgschaften?
Bei Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit bekommt Ihr Gläubiger sein Geld nicht mehr von Ihnen. Nach den Maßgaben des abgeschlossenen Vertrages kann der Gläubiger den Bürgen in Anspruch nehmen. Dies gilt natürlich erst recht bei einer Insolvenz.
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Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?
Die Dauer einer Privatinsolvenz hängt von den gesetzlichen Vorgaben und dem Verfahren ab. Die Restschuldbefreiung wird zumeist nach Ablauf der Wohlverhaltensdauer von 3 Jahren ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens erteilt.
Da sich gesetzliche Regelungen ändern können, gilt natürlich die jeweils im Gesetz genannte Dauer.
Informieren Sie sich hier zum Ablauf des Insolvenzverfahrens
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Wann wird meine Schufa nach der Privatinsolvenz wieder besser?
Viele Betroffene fragen sich, wie lange die Privatinsolvenz Auswirkungen auf ihre Bonität hat. Die Entwicklung der Schufa hängt von verschiedenen Faktoren und den jeweils geltenden Speicherfristen ab.
Mit zunehmendem zeitlichen Abstand zum Insolvenzverfahren verbessert sich die finanzielle Ausgangssituation häufig Schritt für Schritt.
Wer seine Bonität langfristig wieder aufbauen möchte, sollte auf eine stabile finanzielle Situation achten und neue Verpflichtungen sorgfältig planen.
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Kann ich nach der Restschuldbefreiung wieder einen Kredit erhalten?
Ja. Eine Restschuldbefreiung bedeutet nicht, dass lebenslang keine Kredite mehr aufgenommen werden können.
Ob eine Bank später einen Kredit vergibt, hängt jedoch von der Bonität, den wirtschaftlichen Verhältnissen und den jeweiligen Anforderungen des Kreditinstituts ab.
Viele ehemalige Schuldner schaffen es nach der Restschuldbefreiung, ihre finanzielle Situation nachhaltig zu stabilisieren und wieder am normalen Wirtschaftsleben teilzunehmen.
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Kann mir die Restschuldbefreiung wieder entzogen werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Restschuldbefreiung versagt oder widerrufen werden. Deshalb ist es wichtig, die gesetzlichen Pflichten während des gesamten Verfahrens einzuhalten.
Dazu gehört insbesondere ein offener und vollständiger Umgang mit den relevanten Informationen sowie die Erfüllung der insolvenzrechtlichen Obliegenheiten.
Wer unsicher ist, welche Pflichten bestehen, sollte frühzeitig rechtlichen Rat einholen.
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Welche Kosten entstehen bei einer Privatinsolvenz?
Die Kosten einer Privatinsolvenz hängen von verschiedenen Faktoren ab. Hierzu können insbesondere Gerichtskosten und weitere verfahrensbezogene Kosten gehören.
Viele Schuldner befürchten, dass sie sich ein Insolvenzverfahren nicht leisten können. Tatsächlich sieht das Gesetz Möglichkeiten vor, die finanzielle Belastung an die wirtschaftliche Situation anzupassen.
Welche Kosten in Ihrem konkreten Fall entstehen können, lässt sich erst nach einer individuellen Prüfung zuverlässig beurteilen.
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Sie haben weitere Fragen zur Privatinsolvenz?
Jede finanzielle Situation ist anders. Die vorstehenden Informationen können daher nur einen ersten Überblick geben. Ob eine Privatinsolvenz sinnvoll ist und welche Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, sollte immer anhand Ihrer persönlichen Situation geprüft werden.
Hinweis: Die Antworten auf dieser Seite dienen einer ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
