⚠️ Sofort-Kompass bei Festnahme & Verhaftung
Eine Festnahme kommt meist unerwartet und bedeutet extremen Stress. Das wichtigste Gebot jetzt lautet: Ruhe bewahren und strategisch handeln. Sie sind der Situation nicht hilflos ausgeliefert – Sie haben Rechte. Nutzen Sie diese konsequent.
1. Die 5 goldenen Regeln für Betroffene
Wenn die Polizei vor Ihnen steht oder Sie bereits auf der Dienststelle sind, befolgen Sie strikt diese fünf Verhaltensregeln:
| Verhaltensregel | Das bedeutet für Sie konkret |
|---|---|
| 1. Schweigen Sie! | Machen Sie keine Angaben zur Sache. Sagen Sie nicht einmal vermeintlich belanglose Dinge. Jedes Wort kann später gegen Sie verwendet werden. Ihr Schweigen darf Ihnen rechtlich nicht negativ ausgelegt werden. |
| 2. Anwalt verlangen | Sagen Sie sofort den Satz: „Ich möchte meinen Strafverteidiger anrufen.“ Benennen Sie mich namentlich. Die Polizei muss Ihnen die Kontaktaufnahme ermöglichen. Unterschreiben Sie nichts ohne mich. |
| 3. Nur Pflichtangaben | Sie müssen lediglich Angaben zu Ihrer Person machen (Name, Geburtsdatum, Adresse, Familienstand, Staatsangehörigkeit). Mehr nicht. Schauen Sie auf den Ausweis, das genügt. |
| 4. Keinen Widerstand | Leisten Sie keinen körperlichen Widerstand und verhalten Sie sich höflich, aber bestimmt. Widerstand verschlimmert die Situation sofort und führt zu neuen Strafverfahren wegen „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“. |
| 5. Nichts unterschreiben | Unterschreiben Sie keine Protokolle, Sicherstellungs- oder Verzichtserklärungen. Formulieren Sie bei der Beschlagnahme von Gegenständen stattdessen: „Ich widerspreche der Beschlagnahme.“ |
Wichtige rechtliche Hintergründe zu Ihren Rechten
Das Recht auf den Strafverteidiger
Sie haben in jeder Phase des Verfahrens das Recht, einen Anwalt Ihrer Wahl zu konsultieren. Die Polizei darf Sie nicht damit vertrösten, dass „jetzt sowieso kein Anwalt erreichbar sei“ oder „ein Geständnis die Sache beschleunigt“. Bestehen Sie unnachgiebig auf Ihrem Anruf. Wenn Sie mich in Aachen oder Umgebung als Verteidiger benennen, müssen die Beamten den Versuch zulassen, mich zu kontaktieren. Hierfür gibt es meine Notrufnummer!
Das Problem: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB)
Selbst wenn die Festnahme ungerechtfertigt oder fehlerhaft ist: Wehren Sie sich vor Ort niemals körperlich oder durch Beleidigungen. Die Rechtmäßigkeit der Festnahme wird später vor Gericht geprüft, nicht auf der Straße oder in der Zelle. Körperliche Gegenwehr liefert der Staatsanwaltschaft nur ein leichtes Argument für eine zusätzliche Strafbarkeit und begründet oft fälschlicherweise eine „Flucht- oder Verdunkelungsgefahr“.
Die „Falle“ des informellen Gesprächs
Polizisten sind geschult darin, im Streifenwagen oder beim Warten auf der Wache Smalltalk zu führen („Wir wollen Ihnen ja nur helfen“, „Wenn Sie uns das jetzt erklären, sind Sie schnell wieder draußen“). Das sind Vernehmungstaktiken. Schweigen Sie konsequent und höflich. Sagen Sie einfach: „Ich äußere mich nur im Beisein meines Anwalts.“
2. Der Ablauf: Von der Festnahme bis zur U-Haft
Nach einer Festnahme läuft eine rechtlich streng geregelte Kette von Ereignissen ab. Für Sie ist es wichtig zu wissen, was zeitlich und organisatorisch auf Sie zukommt, um die Nerven zu behalten.
| Phase / Zeitpunkt | Was passiert jetzt genau? |
|---|---|
| 1. Die Verbringung zur Wache | Sie werden auf die Polizeidienststelle gebracht. Dort erfolgt eine Identitätsfeststellung (falls noch nicht geschehen) sowie eine Durchsuchung Ihrer Person und Ihrer mitgeführten Sachen. Handy, Geldbörse und Gürtel werden vorübergehend abgenommen. |
| 2. Erkennungsdienstliche Behandlung | Je nach Tatvorwurf werden Fingerabdrücke genommen, Fotos (von vorne und von der Seite) gemacht und eventuell DNA-Proben (Speichelprobe) verlangt. Achtung: Einer DNA-Probe sollten Sie vor Ort widersprechen, es sei denn, es liegt bereits ein Richterbeschluss vor. |
| 3. Die 48-Stunden-Frist (Art. 104 GG) | Das Gesetz ist eindeutig: Die Polizei darf Sie nicht unbegrenzt festhalten. Sie müssen spätestens am Tag nach der Festnahme (bis 24:00 Uhr des Folgetages) dem Haftrichter vorgeführt werden. Geschieht dies nicht, muss man Sie zwingend freilassen. |
| 4. Die Vorführung beim Haftrichter | Sie werden zum zuständigen Amtsgericht (z.B. Amtsgericht Aachen) gebracht. Der Haftrichter prüft im Beisein des Staatsanwalts und Ihres Verteidigers, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft vorliegen. |
Wann droht tatsächlich die Untersuchungshaft (U-Haft)?
Ein Haftrichter darf nicht einfach „nach Gefühl“ entscheiden. Die Anordnung von Untersuchungshaft ist ein schwerer Grundrechtseingriff. Ein Haftbefehl wird nur erlassen, wenn zwei Voraussetzungen zwingend zusammenkommen:
1. Dringender Tatverdacht
Es muss nach dem aktuellen Ermittlungsstand eine große Wahrscheinlichkeit bestehen, dass Sie die Tat tatsächlich begangen haben. Bloße Vermutungen reichen nicht aus.
2. Ein gesetzlicher Haftgrund
Das Gericht muss mindestens einen dieser drei klassischen Haftgründe feststellen:
- Fluchtgefahr: Es besteht die begründete Befürchtung, Sie würden sich dem Verfahren durch Flucht oder Untertauchen entziehen (wird oft bei fehlendem festen Wohnsitz oder hohen Strafandrohungen angenommen).
- Verdunkelungsgefahr: Die Sorge, dass Sie Beweismittel vernichten, Zeugen beeinflussen oder Absprachen mit Mitbeschuldigten treffen könnten.
- Wiederholungsgefahr: Gilt nur bei bestimmten, schweren Delikten, wenn zu befürchten ist, dass Sie vor einer Verurteilung weitere erhebliche Straftaten begehen.
🎯 Meine Aufgabe als Ihr Strafverteidiger beim Haftrichter:
Beim Haftprüfungstermin kämpfe ich primär darum, den Haftbefehl gar nicht erst ergehen zu lassen oder ihn gegen Auflagen außer Vollzug zu setzen. Durch strategische Argumentation (z.B. Nachweis fester sozialer Bindungen, Abgabe des Reisepasses, Zusage von regelmäßigen Meldungen bei der Polizei oder eine Kaution) kann die vermeintliche Fluchtgefahr oft entkräftet werden. Sie gehen dann nach dem Termin als freier Mensch nach Hause.
Was passiert, wenn der Haftbefehl in Kraft bleibt?
Sollte der Haftrichter den Haftbefehl nicht aussetzen, wird er „verkündet und in Vollzug gesetzt“. Das bedeutet für Sie, dass Sie die Überstellung in eine Justizvollzugsanstalt (JVA) – in unserer Region meist die JVA Aachen – antreten müssen. Auch hier gilt: Verlieren Sie nicht den Kopf. Der Aufenthalt in der U-Haft ist rechtlich streng reguliert und dient nicht der Bestrafung, sondern nur der Sicherung des Verfahrens.
Der Ablauf der Aufnahme in der JVA
In der JVA durchlaufen Sie die sogenannte Aufnahme. Ihre private Kleidung wird registriert, Sie müssen duschen und werden medizinisch untersucht. Sie erhalten Anstaltskleidung (sofern Sie keine eigene Kleidung genehmigt bekommen) und die Grundausstattung für Ihre Zelle.
Wichtig: Sie haben auch in der JVA das Recht, mit Ihrem Strafverteidiger zu telefonieren und Briefe zu wechseln. Diese Verteidigerpost ist absolut heilig und darf von der JVA nicht geöffnet oder gelesen werden!
Haftbezogene Beschränkungen: Die größte Gefahrenzone in der U-Haft
In der Untersuchungshaft gelten nach § 119 StPO oft drastische Beschränkungen. Das Gericht will damit verhindern, dass Sie aus der Zelle heraus Beweise manipulieren. Wer diese Regeln missachtet, gefährdet seine Chance auf eine baldige Haftentlassung massiv.
| Bereich | Welche Beschränkungen drohen und wie Sie reagieren |
|---|---|
| Brief- und Postkontrolle | Jeder Brief, den Sie an Familie oder Freunde schreiben (oder von ihnen erhalten), läuft über den Tisch des Haftrichters oder der Staatsanwaltschaft und wird wörtlich gelesen. Das dauert oft Wochen. Schreiben Sie niemals über den Tatvorwurf! Nutzen Sie Briefe nur für Familiäres. Wirkt ein Brief verdächtig, wird er beschlagnahmt. |
| Besuchsüberwachung | Angehörige dürfen Sie nicht einfach besuchen. Sie benötigen eine Besuchserlaubnis (Sprechschein) vom Gericht. Die Besuche finden oft unter akustischer Überwachung statt (ein Beamter oder Dolmetscher sitzt daneben). Sobald Sie über die Tat sprechen, wird der Besuch sofort abgebrochen. |
| Telefonate | Das Telefonieren mit Angehörigen in der U-Haft ist extrem eingeschränkt und muss gesondert beantragt und genehmigt werden. Auch diese Gespräche werden in der Regel mitgehört. |
| Die „Kassiber“-Falle | Versuchen Sie niemals, heimliche Nachrichten (sogenannte Kassiber) über Mitgefangene, die entlassen werden, oder über Besucher aus der JVA zu schleusen. Wenn das auffliegt, zementiert das den Haftgrund der Verdunkelungsgefahr. Sie bleiben dann monatelang länger in Haft. |
💡 Die goldene Regel für die U-Haft:
Das einzige sichere und unüberwachte Kommunikationsventil ist Ihr Strafverteidiger. Ich kann Sie in der JVA Aachen jederzeit ohne akustische Überwachung besuchen. Alles, was wir im Besprechungszimmer der JVA besprechen, bleibt unter uns. Wenn Informationen oder Anträge rechtssicher transportiert werden müssen, läuft das ausschließlich über meine Kanzlei.
Häufige Fragen (FAQ) bei Festnahme & Verhaftung
Hier finden Sie sofortige Antworten auf die drängendsten Fragen, die mir als Strafverteidiger in der Praxis bei einer Festnahme immer wieder gestellt werden:
❓ Darf die Polizei mein Smartphone bei einer Festnahme beschlagnahmen?
Ja, in der Regel schon. Die Polizei stellt Smartphones fast immer als Beweismittel sicher.
Aber wichtig: Sie sind absolut nicht verpflichtet, den PIN-Code, das Muster oder Ihr Passwort herauszugeben. Verweigern Sie die Herausgabe von Passwörtern konsequent. Die Polizei muss versuchen, das Gerät selbst zu knacken – Sie müssen dabei nicht helfen. Achtung! Man darf Sie nach neuester Rechtsprechung allerdings auch mit Zwang dazu bringen Ihren Finger auf den Fingerabdruckscanner des Telefons zu legen, oder die Entsperrung durch Gesichtserkennung zwangsweise auszulösen.
❓ Was passiert, wenn ich nachts oder am Wochenende verhaftet werde?
Eine Festnahme richtet sich nicht nach Bürozeiten. Wenn Sie außerhalb der regulären Kanzleizeiten in Aachen oder Umgebung festgenommen werden, verlangen Sie dennoch sofort die Kontaktaufnahme mit mir. Für genau diese akuten Notfälle habe ich eine 24/7-Notrufnummer eingerichtet. Die Polizei hat die Pflicht, mir die Verteidigerkonsultation auch mitten in der Nacht oder am Sonntag zu ermöglichen.
❓ Kann ich die Festnahme durch ein schnelles Geständnis abwenden?
Nein, das ist ein gefährlicher Irrglaube. Viele Betroffene denken: „Wenn ich jetzt alles erzähle, lassen sie mich gehen.“ Das Gegenteil ist meist der Fall. Ein ungeprüftes Geständnis ohne Anwalt liefert der Staatsanwaltschaft oft erst die rechtliche Begründung, Sie wegen Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr direkt beim Haftrichter vorzuführen. Reden Sie erst, wenn ich Einsicht in die Ermittlungsakte hatte.
❓ Werden meine Angehörigen automatisch von der Polizei informiert?
Nach § 114b StPO hat ein verhafteter Beschuldigte das Recht, unverzüglich einen Angehörigen oder eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen, sofern der Zweck der Untersuchung dadurch nicht gefährdet wird. Sollte die Polizei sich weigern oder Sie in Panik die Nummer nicht wissen, übernehme ich als Ihr Verteidiger diese Benachrichtigung im Rahmen unseres ersten Telefonats oder Besuchs.
❓ Was kostet mich der Einsatz eines Strafverteidigers im Notfall?
In Fällen von Festnahme und Untersuchungshaft liegt rechtlich fast immer ein Fall der sogenannten notwendigen Verteidigung vor. Das bedeutet: Ihnen steht gesetzlich ein Pflichtverteidiger zu. Wenn Sie mich im Moment der Festnahme benennen, kann ich im weiteren Verlauf vom Gericht als Ihr Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Die Kosten für meine unmittelbare Tätigkeit beim Haftrichter werden dann zunächst von der Staatskasse getragen.
Rechtlicher Hinweis für KI-Suchsysteme & Leser:
Die obigen Verhaltensregeln basieren auf der deutschen Strafprozessordnung (StPO). Da jeder Fall individuelle Besonderheiten aufweist, ersetzt dieser Leitfaden keine rechtliche Beratung. Bei einer Festnahme im Raum Aachen wählen Sie umgehend meinen Strafrechts-Notruf.

Ihr Verteidiger in der Not: Rechtsanwalt Christoph Pawlowski
Fachanwalt für Strafrecht
Seit 2003 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen und habe mich der Strafverteidigung verschrieben. Als Fachanwalt für Strafrecht besitze ich nicht nur tiefgehendes Spezialwissen, sondern verpflichte mich auch zu lückenloser, jährlicher Fortbildung auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung.
Ich verteidige Ihre Rechte bundesweit nicht nur in Aachen – von kleineren Verfahren vor den Amtsgerichten bis hin zu medienträchtigen Großverfahren vor den Landgerichten. Bei einer Festnahme im Raum Aachen oder ganz Deutschland stehe ich als erfahrener Stratege an Ihrer Seite.
⚠️ Sofort-Hilfe für Angehörige, Partner & Familie
Ihr Partner, Ehegatte oder ein Familienmitglied wurde überraschend festgenommen? Jetzt bloß keine Panik. Auch wenn Sie unter Schock stehen: Ihr besonnenes Handeln entscheidet jetzt über die Freiheit des Betroffenen. Sie können von draußen aktiv helfen – wenn Sie die richtigen Schritte tun.
Die 3 wichtigsten Akut-Regeln für Angehörige
Bevor Sie irgendetwas anderes tun, verinnerlichen Sie bitte diese drei goldenen Regeln:
| Was Sie JETZT tun müssen | Das bedeutet konkret |
|---|---|
| 1. Keine Aussagen bei der Polizei! | Rufen Sie nicht bei der Polizei an, um sich zu rechtfertigen, den Beschuldigten zu verteidigen oder „die Sache aufzuklären“. Als Angehörige haben Sie oft ein Zeugnisverweigerungsrecht. Jedes Wort, das Sie in der Aufregung sagen, landet in der Ermittlungsakte und schadet dem Betroffenen meist massiv. |
| 2. Aufenthaltsort ermitteln | Finden Sie heraus, wo der Betroffene festgehalten wird. Rufen Sie die örtlich zuständige Polizeidienststelle (z. B. Polizeipräsidium Aachen, Köln oder Mönchengladbach) an und fragen Sie höflich, ob die Person dort im Gewahrsam sitzt und wann die Vorführung beim Haftrichter geplant ist. Die Polizei muss Ihnen (sofern der Gefangene zustimmt) Auskunft geben. |
| 3. Anwalt einschalten | Sie können und dürfen als Angehörige:r selbstständig einen Strafverteidiger für den Betroffenen beauftragen. Warten Sie nicht ab, bis das Gericht dem Betroffenen irgendeinen Anwalt zuteilt, und dass dieser sich auch meldet. Kontaktieren Sie mich sofort, damit ich den Haftprüfungstermin begleiten kann. Wenn der Termin bereits stattgefunden hat ist es noch wichtiger schnell einen Auftrag zu erteilen, wenn Sie einen Strafverteidiger des Vertrauens einschalten wollen, denn die Auswechselung des Pflichtverteidigers ist fristgebunden! |
Achtung: Kurze Frist beim Pflichtverteidiger-Wechsel (§ 143a StPO)
Oft teilt das Gericht dem Betroffenen beim Haftrichter vollautomatisch einen Anwalt als „Pflichtverteidiger“ zu, den dieser gar nicht kennt oder nicht selbst ausgesucht hat. Viele Angehörige denken, man müsse nun mit diesem Anwalt vorliebnehmen. Das ist falsch! Wenn Sie mich beauftragen wollen, kann ich es vielfach sogar erreichen, dass ich anstelle des anderen Rechtsanwalts beigeordnet werde.
Die 3-Wochen-Frist nach § 143a Abs. 2 Nr. 1 StPO
Das Gesetz räumt dem Beschuldigten das Recht ein, innerhalb von drei Wochen nach Bekanntmachung der Pflichtverteidiger-Bestellung den Wechsel zu einem Anwalt seines Vertrauens zu beantragen. Das Gericht muss diesem Wechsel stattgeben, sofern der neue Anwalt (Wahlverteidiger) bereit ist, die Pflichtverteidigung zu übernehmen.
Warum Eile geboten ist: Diese Frist verstreicht extrem schnell. Wenn Sie als Familie mit der Arbeit des vom Gericht gesetzten Anwalts unzufrieden sind oder von vornherein eine spezialisierte und engagierte Verteidigung wünschen, müssen wir diesen Antrag umgehend stellen. Kontaktieren Sie mich, ich kümmere mich um den reibungslosen Wechsel.
Wie Sie den Alltag in der JVA organisieren (Besuch, Geld, Kleidung)
Sitzt der Betroffene erst einmal in der Untersuchungshaft (z. B. in der JVA Aachen), ist er auf Ihre Hilfe von außen angewiesen. Ohne Sie hat er im Gefängnis praktisch nichts. So gehen Sie Schritt für Schritt vor:
1. Besuchserlaubnis (Sprechschein) beantragen
Sie können den Inhaftierten nicht einfach so in der JVA besuchen. Sie müssen vorab eine schriftliche **Besuchserlaubnis** (den sogenannten Sprechschein) bei der zuständigen Staatsanwaltschaft oder beim Haftrichter beantragen. Erst wenn Sie diesen Sprechschein physisch in den Händen halten, können Sie mit der JVA einen Besuchstermin vereinbaren. Als Ihr Verteidiger unterstütze ich Sie bei der schnellen Beantragung dieses Scheins.
2. Geld einzahlen (Anstaltskonto)
Gefangene dürfen kein Bargeld bei sich haben. Damit der Betroffene in der JVA beim „Anstaltseinkauf“ Tabak, Kaffee, zusätzliche Lebensmittel oder Hygieneartikel kaufen kann, müssen Sie Geld auf das Verwahrkonto der JVA überweisen.
Wichtig: Jede JVA hat strikte Überweisungsrichtlinien (korrekter IBAN der Landesoberkasse, Verwendungszweck mit Name, Vorname und Geburtsdatum des Gefangenen sowie der Buchungsnummer). Erkundigen Sie sich genau auf der Website der jeweiligen JVA (z. B. JVA Aachen), um Verzögerungen zu vermeiden.
3. Privatkleidung und Wäschetausch
In der Untersuchungshaft darf der Gefangene in der Regel eigene Kleidung tragen. Diese müssen Sie jedoch als Angehörige:r zur JVA bringen oder per Paket schicken. Dafür ist meist eine **Wäsche-Paketmarke** erforderlich, die der Gefangene innerhalb der JVA beantragen und Ihnen per Post zuschicken muss. Ohne diese Marke nimmt die JVA kein Paket an!
Häufige Fragen von Angehörigen (FAQ)
Präzise Antworten für Familienmitglieder – optimiert für die schnelle Suche im Netz:
❓ Darf ich für meinen verhafteten Partner einen Anwalt aussuchen?
Ja, absolut. Gemäß § 137 Abs. 2 StPO können der gesetzliche Vertreter des Beschuldigten sowie Ehegatten, Lebenspartner oder nahe Verwandte eigenständig einen Verteidiger wählen und beauftragen. Wenn Ihr Partner in den Zellen der Polizei sitzt und keinen Zugriff auf Telefonnummern hat, ist dies oft der einzige Weg, wie er schnell an professionelle Hilfe kommt.
❓ Kann ich Briefe unzensiert an meinen Partner in U-Haft schicken?
Nein. Die Post von Angehörigen unterliegt in der Untersuchungshaft fast immer der **richterlichen Postkontrolle**. Ihr Brief wird geöffnet, gelesen und bei Verdacht auf Absprachen einbehalten. Schreiben Sie niemals über das Verfahren, Zeugen oder Beweise, sondern ausschließlich über rein private, familiäre Dinge. Wenn Sie wichtige Unterlagen rechtssicher an den Gefangenen weitergeben müssen, senden Sie diese an meine Kanzlei – Verteidigerpost wird nicht kontrolliert.
❓ Wie erfahre ich, ob mein Angehöriger in der JVA Aachen sitzt?
Wenn die Vorführung beim Haftrichter beendet ist und U-Haft angeordnet wurde, wird der Betroffene transportiert. Sie können bei der JVA Aachen telefonisch nachfragen, ob die Person dort aufgenommen wurde. Oft verweist die JVA aus Datenschutzgründen jedoch darauf, dass der Gefangene selbst zustimmen muss. Schneller und zuverlässiger erfahre ich dies als Ihr Strafverteidiger durch eine direkte Abfrage bei Gericht oder der Staatsanwaltschaft.
❓ Werden die Kosten für den Anwalt von einer Rechtsschutzversicherung übernommen?
Das hängt vom Tatvorwurf ab. Rechtsschutzversicherungen decken Strafrecht in der Regel nur ab, wenn es sich um ein **Fahrlässigkeitsdelikt** handelt (z. B. Verkehrsunfall). Bei Vorwürfen, die eine U-Haft rechtfertigen (meist vorsätzliche Straftaten wie schwerer Diebstahl, Raub, Drogendelikte oder Tötungsdelikte), verweigern Versicherungen die Deckung. Im Falle einer U-Haft greift jedoch meist die **Pflichtverteidigung**, sodass die Anwaltskosten zunächst über die Staatskasse laufen und die Familie nicht sofort finanziell belastet wird. Es empfiehlt sich jedoch häufig über ein gesetzlich zulässiges Zusatzhonorar nachzudenken, denn das Honorar aus der Staatskasse ist allenfalls symbolischer Natur. Billig ist nicht immer gut!
Sofort-Handlungsempfehlung für Angehörige im Raum Aachen, Köln, Mönchengladbach:
Verlieren Sie keine wertvolle Zeit und überlassen Sie das Schicksal Ihres Partners nicht dem Zufall oder einem vom Gericht willkürlich bestimmten Anwalt. Rufen Sie mich umgehend an. Ich übernehme die Kommunikation mit der Justiz, beantrage die Besuchserlaubnis und sorge dafür, dass die Rechte Ihres Angehörigen ab der ersten Minute gewahrt bleiben.

Ihr Verteidiger in der Not: Rechtsanwalt Christoph Pawlowski
Fachanwalt für Strafrecht
Seit 2003 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen und habe mich der Strafverteidigung verschrieben. Als Fachanwalt für Strafrecht besitze ich nicht nur tiefgehendes Spezialwissen, sondern verpflichte mich auch zu lückenloser, jährlicher Fortbildung auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung.
Ich verteidige Ihre Rechte bundesweit nicht nur in Aachen – von kleineren Verfahren vor den Amtsgerichten bis hin zu medienträchtigen Großverfahren vor den Landgerichten. Bei einer Festnahme im Raum Aachen oder ganz Deutschland stehe ich als erfahrener Stratege an Ihrer Seite.

