+49 (0)241 5591559 info@recht-in-europa.com

Strafverteidiger in Aachen – Fachanwalt für Strafrecht

Strafrechtliche Ermittlungen? Sofortige Verteidigung durch Fachanwalt

Als Strafverteidiger verteidige ich Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts in Aachen und bundesweit. Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt auf der konsequenten und schnellen Strafverteidigung in Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlungen und bei Untersuchungshaft.

Wenn gegen Sie ermittelt wird, Sie eine Vorladung erhalten haben oder eine Durchsuchung stattgefunden hat, ist schnelles Handeln entscheidend. In dieser Phase werden oft Weichen gestellt, die später kaum noch korrigierbar sind.

Strafverteidiger Aachen

Als Fachanwalt für Strafrecht in Aachen übernehme ich die Verteidigung frühzeitig im Ermittlungsverfahren, sorge für Akteneinsicht und entwickle eine klare Strategie – bevor Aussagen gemacht werden, die Nachteile bringen können.

Konsequente Strafverteidigung in allen Verfahrensstadien

Ich verteidige Mandanten im gesamten Strafrecht – vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zur Strafvollstreckung. Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die frühzeitige und strategische Verteidigung in kritischen Verfahrensphasen.

Ziel ist immer, Risiken früh zu erkennen, Belastungen zu reduzieren und eine möglichst günstige Verfahrenslösung zu erreichen.

Schwerpunkte im Strafrecht

Ich verteidige unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Allgemeines Strafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Eigentums- und Vermögensdelikte (z. B. Diebstahl, Raub)
  • Wirtschafts- und Insolvenzstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Strafverteidigung in Aachen und bundesweit

Ich beschränke mich in meiner Tätigkeit als Anwalt nicht auf Aachen, Köln, Düsseldorf oder andere nahgelegene Städte. Als Fachanwalt für Strafrecht kämpfe ich bundesweit für Ihr Recht. In mehr als 20 Jahren habe ich diverse Großverfahren vor Landgerichten im gesamten Bundesgebiet verteidigt. Darunter Geldautomatensprengungen, Bandendelikte, Drogenkriminalität, sowie schwere Diebstähle, Raub mit Waffen usw.

Wenn Sie von einem Strafverfahren gegen sich Kenntnis erhalten, dann sollten Sie sofort einen Rechtsanwalt kontaktieren und vorerst keine Angaben zu Sache machen, weil eine voreilige Einlassung eine erfolgreiche Strafverteidigung schwer beeinträchtigen kann.

Anwalt Strafrecht

Folgende Fragen werden immer wieder gestellt:

Was mache ich falls ich verhaftet werde?

Rufen Sie mich als Ihren Anwalt nach Möglichkeit sofort an. Bitten Sie ggf. darum, dass man Ihnen ein Telefon zur Verfügung stellt. Für derartige Notfälle im Strafrecht finden Sie am Ende dieser Seite meine spezielle Notfallrufnummer!

Wenn Sie zum Haftrichter vorgeführt werden, bennen Sie mich als Pflichtverteidiger, weil Ihnen ansonsten ein Verteidiger durch das Gericht bestellt wird. Meinen Sie nicht, diese Auswahl sollten Sie lieber selbst treffen?

Machen Sie keine Aussage ohne Ihren Rechtsanwalt, auch wenn Sie sich im Recht glauben! Es ist Ihr Recht, zu schweigen. Eine Aussage kann jederzeit im Strafverfahren, noch bis zur Hauptverhandlung erfolgen. Lassen Sie sich nichts Gegenteiliges weismachen! Schweigen belastet Sie nicht! Eine voreilige Einlassung kann einer erfolgreichen Verteidigung im Strafrecht die Basis entziehen. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht vorher gelesen und verstanden haben.

Wie verhalte ich mich bei Durchsuchungen?

Lassen Sie die Beamten nicht sofort ein. Lassen Sie sich den Dienstausweis vorzeigen und den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und prüfen Sie, ob der Ort, an dem durchsucht werden soll, überhaupt auf dem Beschluss vermerkt ist. Ist dies nicht der Fall, so darf auch nicht durchsucht werden! Prüfen Sie, ob der Durchsuchungsbeschluss nicht älter als 6 Monate ist, und ob er von einem Richter unterzeichnet wurde. Rufen Sie mich als Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger nach Möglichkeit sofort an. Für derartige strafrechtliche Notfälle finden Sie am Ende dieser Seite meine spezielle Notfallrufnummer!

Machen Sie keine Angaben zur Sache, auch wenn Sie sich im Recht glauben, schweigen Sie!
Lassen Sie unbedingt ein Sicherstellungsverzeichnis erstellen. Die Gegenstände müssen so exakt wie möglich bezeichnet werden. Prüfen Sie alle Formulare, die Sie unterzeichnen sollen, ob dort freiwillige Zustimmungen erteilt werden und streichen Sie diese. Achten Sie darauf, dass Ihnen der Beschluss, das Sicherstellungsverzeichnis und das Protokoll ausgehändigt werden.

Was mache ich bei polizeilichen Vorladungen bzw. Vernehmungen noch vor Ort:

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren sollten Sie immer zuerst einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren. Als Beschuldigter müssen Sie keine Angaben zur Sache machen. Sie dürfen und sollten schweigen und zusammen mit Ihrem Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragen.

Auch falls Sie „nur“ als Zeuge geladen sind, sollten Ihre Alarmglocken läuten. Sehr oft wurde aus einem vermeintlichen Zeugen noch im Laufe der Vernehmung der oder die Beschuldigte! Es ist ihr gutes Recht sich Beistand von einem Rechtsanwalt zu suchen.

Die Einschaltung eines Strafverteidigers oder Zeugenbeistands ist Ihr Recht und darf Ihnen weder verwehrt, noch dadurch ausgeredet werden, dass man Ihnen zu verstehen gibt, dass die Berufung auf den Rechtsanwalt nur erfolge, weil man etwas zu verbergen habe.

Holen Sie sich jetzt Hilfe! Als Ihr Strafverteidiger werde ich den Termin für Sie ggf. absagen und die Akteneinsicht beantragen. Nach Erhalt und Prüfung der Strafakte kann ich eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie für Sie ausarbeiten.

Ich habe einen Strafbefehl erhalten, was jetzt?

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten und nicht einverstanden sind: Sofort zum Fachanwalt für Strafrecht, denn Sie haben nur eine Frist von 2 Wochen, sich hiergegen zu wehren! Hiernach wird ein Strafbefehl rechtskräftig und kann kaum mehr beseitigt werden. Ein rechtskräftiger Strafbefehl wirkt wie ein Urteil. Häufig kann jedoch bei Einspruch noch eine Einstellung des Verfahrens und manchmal auch ein Freispruch erreicht werden. Auch werden Geldstrafen manchmal auf Basis eines zu hoch geschätzten Einkommens ausgesprochen. Auch hiergegen lässt sich etwas machen, aber nur wenn rechtzeitig Einspruch eingelegt wurde.

Nehmen Sie sofort Kontakt zu uns auf. Wir klären schnell, ob sich ein Einspruch lohnt und kämpfen für Ihr Recht, wenn es notwendig ist.

Bei Auslieferungen aus dem Ausland

Gegen Sie besteht ein europäischer oder internationaler Haftbefehl? Sie befinden sich im Ausland und sollen nach Deutschland ausgeliefert werden? Nehmen Sie sofort Kontakt mit mir auf. Ich werde sofort die Akteneinsicht beantragen, die ihr ausländischer Rechtsanwalt nicht erhalten kann. Ggf. werde ich Haftbeschwerde einlegen. Nicht selten wird man im Ausland leichter vom Vollzug der Haft für längere Zeit verschont. Hier kann ich ansetzen und ggf. auch eine Verschonung in Deutschland erreichen. Es ist von zentraler Bedeutung, dass eine Untersuchungshaft nach Möglichkeit zu vermeiden ist. Anderenfalls verlieren Sie Ihre Arbeit, Ihre Wohnung und soziale Kontakte, obwohl dies vielleicht vermieden werden kann! Gerne arbeite ich auch mit Ihrem ausländischen Rechtsanwalt zusammen.

Das Strafrecht kann sehr komplex und manchmal auch unverständlich sein. Staatsanwaltschaften und Gerichte achten sehr genau auf jedes Wort und jede Formulierung. Ohne die juristischen Feinheiten zu kennen können Sie sich um Kopf und Kragen reden, auch wenn alles so einfach scheint. Lassen Sie das nicht zu!

Fachanwalt für Strafrecht Christoph Pawlowski

Rechtsanwalt Strafrecht Aachen

Ich kämpfe für Ihr Recht.

  • Gute Erreichbarkeit
  • Schnelle Hilfe
  • Klare Sprache
  • Höchste Qualität durch permanente Fortbildung

Notfallrufnummer 24h unter: +49 (0)241 559 1 561

Sie suchen kompetente Rechtsberatung?
Sprechen Sie uns an!

Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten ein und wir werden Sie schnellstmöglich kontaktieren, um Ihren Fall zu besprechen.

Felder mit * sind Pflichtfelder.